Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV):Definition:Der ZEV stellt einen einzigen Endverbraucher dar (Art. 18 Abs. 1 EnG). Der Verteilnetzbetreiber (VNB) misst deshalb den Verbrauch und dieEinspeisung des gesamten ZEV. Der Verteilnetzbetreiber misst ebenso die Produktion bei Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA. Für alles,was innerhalb des ZEV, also hinter dem Netzanschlusspunkt, passiert, muss der ZEV selber besorgt sein, so beispielsweise für die Messungdes individuellen Verbrauchs der am ZEV Beteiligten bzw. Teilnehmenden, die Aufteilung der gesamten Stromkosten, die Ausstellung undEntwertung von Herkunftsnachweisen (HKN) und die Abrechnung.Weitere Informationen:Leitfaden Eigenverbrauch (von energie schweiz)Solarstrom-Eigenverbrauch optimieren (von energie schweiz)Zur Gründung einer ZEV ist eine Vereinbarung mit der EGAI notwendig:Vereinbarung EGAI mit dem ZEV