Periodische Kontrollen der elektrischen Installation:Um Unfälle zu vermeiden, sind periodische Kontrollen der elektrischen Installationen und die Erbringung eines Sicherheitsnachweisesgesetzlich vorgeschrieben.->Periodische Kontrollen und SicherheitsnachweisDie Anlagenbesitzer sind verpflichtet die angeschlossenen elektrischen Installationen periodisch zu überprüfen. Dabei wird festgestellt, ob der Schutz für Menschen,Tiere und Sachen gewährleistet ist.Als Netzbetreiberin hat die Elektra Genossenschaft Arni-Islisberg den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen in ihremVersorgungsgebiet zu führen und deren Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.Grundsätzlich ist der Installationsinhaber frei in der Wahl des Kontrollunternehmens.Der Installationsinhaber (Eigentümer, Pächter, Mieter usw.) ist verpflichtet, die Installationen in einem guten und gefahrlosen Zustand zu halten. Allfällige Mängel, die bei der Prüfung festgestellt werden, werden in einem Bericht festgehalten. Die Mängelbehebung hat durch einen Installateur mit Installationsbewilligung zu erfolgen.Mit der Aufforderung zur periodischen Kontrolle erhalten die Kunden das entsprechende Prozedere.Aenderung ab 1.1.2024:Für alle fälligen Kontrollen ab dem 1.1.2024 entfällt der Kostenbeitrag durch die Elektra. Gesetzlich muss der Eigentümer für die Kontrolle aufkommen. Aus Gründender Wettbewerbsneutralität müssen alle Kontrollorgane gleichbehandelt werden. Die Kosten für periodische Installationskontrollen sind nicht anrechenbare Kosten fürdas Netznutzungsentgelt.