Elektra Arni-Islisberg
Elektra Genossenschaft Arni-Islisberg
Installationskontrolle
Periodische Kontrollen der elektrischen Installation: Um Unfälle zu vermeiden, sind periodische Kontrollen der elektrischen Installationen und die Erbringung eines Sicherheitsnachweises gesetzlich vorgeschrieben. ->Periodische Kontrollen und Sicherheitsnachweis Die Anlagenbesitzer sind verpflichtet die angeschlossenen elektrischen Installationen periodisch zu überprüfen. Dabei wird festgestellt, ob der Schutz für Menschen, Tiere und Sachen gewährleistet ist. Als Netzbetreiberin hat die Elektra Genossenschaft Arni-Islisberg den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen in ihrem Versorgungsgebiet zu führen und deren Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Grundsätzlich ist der Installationsinhaber frei in der Wahl des Kontrollunternehmens. Der Installationsinhaber (Eigentümer, Pächter, Mieter usw.) ist verpflichtet, die Installationen in einem guten und gefahrlosen Zustand zu halten. Allfällige Mängel, die bei der Prüfung festgestellt werden, werden in einem Bericht festgehalten. Die Mängelbehebung hat durch einen Installateur mit Installationsbewilligung zu erfolgen. Die Firma Wey & Burkard führt für die Elektra Arni-Islisberg die werkseitige Kontrolle durch. Wenn die Installationskontrolle gleichzeitig bei der werkseitigen Kontrolle erfolgen kann, übernimmt die Elektra Arni-Islisberg auch die Kosten dafür. Der Auftrag an die Firma Wey & Burkard muss durch die Elektra erfolgen. Wichtig ist auch, dass Mängel in der festgesetzten Frist behoben werden. Zusätzliche Nachkontrollen und Berichte müssen in Rechnung gestellt werden. Falls Sie die Kontrolle (unabhängig der werkseitigen Kontrolle) durch eine andere Firma vornehmen wollen, beteiligt sich die Elektra mit einem Unkostenbeitrag von CHF 150.- für ein Einfamilienhaus, resp. CHF 90.- für eine Wohnung. Wichtig: - Der Beitrag der Elektra wird nur für die Periodische Kontrollen geleistet und nicht für notwendige Kontrollen bei Handänderungen. Aenderung ab 1.1.2024: Für alle fälligen Kontrollen ab dem 1.1.2024 entfällt der Kostenbeitrag durch die Elektra. Gesetzlich muss der Eigentümer für die Kontrolle aufkommen. Aus Gründen der Wettbewerbsneutralität müssen alle Kontrollorgane gleichbehandelt werden. Die Kosten für periodische Installationskontrollen sind nicht anrechenbare Kosten für das Netznutzungsentgelt.